Elternbeirat 2011/2012

Adressenliste des Elternbeirats 2011/2012      

         
Name Adresse Telefon / E-Mail Elternbeirat / Funktion Klasse
Carola Jester Am Rundweg 7
78166 Donaueschingen
0771/158261
jestercarola@aol.com
Elternbeirats-
vorsitzende
2c
Jens Johannisson Am Tiefen Weg 3a
78166 Donaueschingen
0771/1758800
jens@johannisson-info
Stellvertretender
Elternbeirats-
vorsitzender
2a
Melanie Rudolph Vacer Strasse 22
78166 Donaueschingen
0771/2046128
melrud1@web.de

Schriftführerin 7b
Jaqueline Kurth Käppelestrasse 4
78166 Donaueschingen
0771/4423
c.j.kurth@arcor.de
Vertreter der Grundschule in der Schulkonferenz 2b
Hanife Yazici Buchhaldenstrasse 6g
78166 Donaueschingen
0771/9203835
hanifeyazici@gmx.de
Vertretung für
Frau Kurth
1b
Iris Wagner Beethovenstraße 9
78166 Donaueschingen
0771/6029511
iris.wagner@gmx.de
Vertreter der Werkrealschule in der Schulkonferenz 7a
Reiner Berle Schluchweg 37
78166 Donaueschingen
0771/158350
Berle.fam@googlemail.com
Vertretung für Frau Wagner 9b


Wer oder was ist der Elternbeirat???

Wer oder Was ist der Elternbeirat? Wie setzt sich der Elternbeirat zusammen? Welche Aufgaben hat der Elternbeirat?

Zur ersten Information nachfolgend ein Auszug aus dem
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
in der Fassung vom 1. August 1983 (GBI. S. 397)

§ 57 Elternbeirat


(I) Der Elternbeirat ist die 'Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Ihnen obliegt es, das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule zu stärken. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. Im Rahmen seiner Aufgabe obliegt es dem Elternheirat insbesondere

1. die Anteilnahme der Eltern am Leben und an der Arbeit der Schule zu fördern;

2. Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die über den Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten und an die Schule weiterzuleiten;

3. das Verständnis der Erziehungsberechtigten für Fragen des Schullebens und der Unterrichtsgestaltung sowie der Erziehungsberatung zu fördern;

4. für die Belange der Schule beim Schulträger, bei der Schulaufsichtsbehörde und in der Öffentlichkeit einzutreten, soweit die Mitverantwortung der Eltern es verlangt

5. an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit durch Mängel der äußeren Schulverhältnisse mitzuwirken;

6. bei Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendschutzes und der Freizeitgestaltung soweit sie das Leben der Schule berühren, mitzuwirken;

7. Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, zu beraten; dazu gehört auch die Änderung des Schultyps, die Teilung einer Schule oder ihre Zusammenlegung mit einer anderen Schule sowie die Durchführung von Schulversuchen.

(2) Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über seine Rechte und Pflichten sowie alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, und erteilt die notwendigen Auskünfte. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.

(3) Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule.

(4) Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er gibt sich eine Geschäftsordnung.